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UrhG § 32 Angemessene Vergütung

UrhG § 32 Angemessene Vergütung

[ Auszug: (1) Der Urheber hat für die Einräumung von Nutzungsrechten und die Erlaubnis zur Werknutzung Anspruch auf die vertraglich vereinbarte Vergütung. Ist die Höhe  ... ]